Gebäudeschutz

Blitzschutzsysteme an Gebäuden leiten bei einem Einschlag den Blitzstrom gefahrlos zur Erde ab. Das vermeidet Brände und Gebäudeschäden und schützt die Personen im Gebäude.

 

Ein Blitzschutzsystem muss errichtet werden, wenn behördliche Auflagen oder andere Rechtsvorschriften wie beispielsweise die Bauordnung, Versammlungsstättenverordnung dies vorschreiben. Ansonsten ist die Errichtung eine freiwillige Entscheidung des Gebäudeeigentümers. Allerdings kann beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ein Blitzschutzsystem durch den Versicherer gefordert werden.

FÜR FOLGENDE BEREICHE IM BEREICH GEBÄUDESCHUTZ SIND WIR IHR ANSPRECHPARTNER:

Beratung und Planungsunterstützung zu allen Fragen zum Thema

Erstellung von Risikoanalysen zur Schutzbedarfs-Ermittlung

Installation von Gebäudeblitzschutzanlagen

Installation von Erdungsanlagen und Potentialausgleich

Nachrüstung und Reparatur

Schutz von speziellen Anlagen (wie z.B. Photovoltaikanlagen, Kirchen, Kläranlagen, EX-gefährdete Gebäude, Biogasanlagen)

Besprechung dauerhafter Blitzschutzmaßnahmen an Gebäuden

AUF WELCHEN GEBÄUDEN MÜSSEN DAUERHAFTE BLITZSCHUTZMASSNAHMEN ERRICHTET WERDEN

Unabhängig von behördlichen Auflagen sollten Gebäude auf jeden Fall ein Blitzschutzsystem haben wenn:

Sie ihre Umgebung deutlich überragen wie Gebäude auf Bergkuppen, Hochhäuser und Türmen

Sie als Fluchtunterstand dienen

Leichtentflammbare Materialien im Dach verwendet wurden

Explosive Stoffe gelagert werden oder explosionsgefährdete Bereiche vorhanden sind

EDV-Systeme mit wichtigen Daten oder Einrichtungen für die Energieversorgung besonders geschützt werden müssen

Menschen oder Kulturgüter zu schützen sind

Montage äußerer Blitzschutz eines Mitarbeiters von Blitzschutz Däumling

WAS IST ÄUSSERER BLITZSCHUTZ

Der Äußere Blitzschutz hat die Aufgabe, die Blitzschläge in das Gebäude einzufangen und den Blitzstrom vom Einschlagspunkt zur Erde abzuleiten.

Das bewahrt das Gebäude vor Schäden und schützt die Menschen im Inneren vor Verletzungen durch stromführende Teile oder Schrittspannungen. Zum Äußeren Blitzschutz gehören die Fangeinrichtung auf dem Dach, die Erdungsanlage (meist ein Fundamenterder) und die Ableitungen als Verbindungen.

Alle metallenen Einrichtungen auf dem Gebäude (z. B. Dachrinnen) werden auf kürzestem Wege mit dem Blitzschutzsystem verbunden. Aus dem Dach herausragende Schornsteine, Antennenmasten, Lüftungsrohre, Lichtkuppeln und dergleichen werden mit getrennt angeordneten Fangstangen versehen, die ebenfalls mit den Fangleitungen verbunden werden. Von den Fangeinrichtungen führen Ableitungen an (oder in) den Gebäudewänden den Blitzstrom senkrecht nach unten zur Erdungsanlage.

Blitzschutz Däumling GmbH in Nördlingen

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Blitzschutz Däumling - Ausgezeichneter Kundenservice

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